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Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten.
Bitte beachten Sie, dass einige der Konditionenverbesserungen nur bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen.
Nähere Informationen über die Staatliche Fördermaßnahmen 2011
finden Sie unter
www.bafa.de
Angaben ohne Gewähr
Förderung von Solarkollektoranlagen
1.Basisförderung
| Anlagenart |
Beträge |
mögl. Bonus- förderung |
Errichtung von Anlagen bis 40 qm Bruttokollektorfläche zur komb. Warmwasserbereitung und Heizungs- unterstützung 5) |
€ 120,- je qm a) |
KB1, KB2, EB, SPB |
Errichtung von Anlagen bis 40 qm Bruttokollektorfläche zur solaren Kälteerzeugung und Bereitstellung von Prozesswärme |
€ 90,- je qm |
KB1, KB2, SPB |
Errichtung von Anlagen von mehr als 40 qm Bruttokollektorfläche zur komb. Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 1) 5) |
€ 120,- je qm für die ersten 40 qm a) , € 45,- je qm für die weite- ren qm |
KB1, KB2, EB, SPB |
Erweiterung von bestehenden Anlagen 4) |
€ 45,- je qm zusätzlicher Fläche |
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2. Innovationsförderung
| Anlagenart |
Beträge |
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Errichtung von großen Anlagen von 20 qm bis 40 qm Brutto- kollektorfläche 2) |
€ 180,- je qm |
Errichtung von Anlagen von 20 qm bis 40 qm Bruttokollektorfläche zur solaren Kälteerzeugung und zur Bereitstellung von Prozesswärme 3) |
€ 180,- je qm |
- ab 1. Januar 2012 € 90,- je qm
- nur in Ein- oder Zweifamilienhäusern, Pufferspeichervolumina von
mind. 100 Liter je qm erforderlich
- kundenspezifisch gefertigte Anlagen mit besonderen Qualitäts-
anforderungen zur Raumheizung oder Warmwasserbereitung in Wohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten oder in Nichtwohngebäuden mit mind. 500 qm Nutzfläche
- kundenspezifisch gefertigte Anlagen mit besonderen
Qualitätsanforderungen
- gilt nicht für Anlagen, die nur der Warmwasserbereitung dienen
- Fördervoraussetzung ist ab dem 1. September 2011 ein hydraulischer
Abgleich der Heizungsanlage und bei Neueinbau der Einsatz einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A
KB1a) (Kesseltauschbonus) Kombination mit Austausch eines Heizkessels (Öl, Gas) ohne Brennwert- nutzung durch Brennwerttechnik, € 600,- je Anlageb) (nicht mit EB kumulierbar)
KB2a) (Kombinationsbonus erneuerbare Energien) Kombination mit geförderten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse und geförderten, effizienten Wärmepumpen, € 600,- je Anlageb) (nicht mit EB kumulierbar)
EB (Effizienzbonus) Effizienzbonus bei Unterschreitung der Wärmeverluste des Gebäudes (H T ´-Wert) nach Anlage 1 Tabelle 2 der EnEV oder dem Referenzgebäude nach EnEV um mind. 30 %, 0,5-fache Basisförderung
SPB (Solarpumpenbonus) Einbau von besonders effizienten Solarkollektorpumpen (Pumpen mit permanent erregter EC-Motorbauweise), € 50,- pro Pumpe
a) Fördervoraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und ab dem 1. September 2011 der Einsatz einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A b) ab 1. Januar 2012 € 500,- je Anlage
Angaben ohne Gewähr
Förderung von effizienten Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Gebäudeheizung bis 100 kW
1.Basisförderung a)
| Anlagenart |
Beträge |
mögl. Bonus- förderung |
Luft-/Wasser-Wärme- pumpen (JAZ > 3,5) |
pauschal € 900,- pro Anlage bis 20 kW pauschal € 1.200,- pro Anlage > 20 kW bis 100 kW |
KB2 |
Gasmotorisch angetrie- bene Wärmepumpen (JAZ > 1,3) |
siehe Tabelle unten |
KB2 |
Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser- Wärmepumpen (JAZ > 3,8 bei Wohngebäuden, JAZ > 4,0 bei Nicht- wohngebäuden) JAZ = Jahresarbeitszahl |
siehe Tabelle unten |
KB2 |
Förderbeiträge für Sole-/Wasser-, Wasser-/Wasser- und gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen
| Anlagenart |
Beträge |
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| bis 10 kW |
pauschal € 2.400,- pro Anlage |
| von > 10 kW bis 20 kW |
pauschal € 2.400,- pro Anlage zzgl. € 120,- je kW Nennwärmeleistung über 10 kW |
| von > 20 kW bis 100 kW |
pauschal € 2.400,- pro Anlage zzgl. € 100,- je kW Nennwärmeleistung über 10 kW, mind. € 3.600,- |
a)Fördervoraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und ab dem 1. September 2011 der Einsatz einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A
KB2: Kombinationsbonus in Verbindung mit Basisförderung von Solarkollektoranlagen, € 600,- (ab 1. Januar 2012 € 500,-) je Anlage
Angaben ohne Gewähr
Förderung von Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung
1. Basisförderung a)
| Anlagenart |
Beträge |
mögl. Bonus- förderung |
Errichtung von automatisch beschick- ten Holzpelletanlagen und Kombina- tionskesseln von 5 kW bis 100 kW - bei Pelletöfen mit Wassertasche - bei Pelletkesseln - bei Pelletkesseln mit Pufferspeichern 1) |
€ 36,- je kW Nennwärme- leistung mind. € 1.000,- mind. € 2.000,- mind. € 2.500,- |
KB2, EB |
Errichtung von automatisch beschickten Hackschnitzelanlagen von 5 kW bis 100 kW |
pauschal € 1.000,- pro Anlage 1) |
KB2, EB |
Errichtung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln von 5 kW bis 100 kW |
pauschal € 1.000,- pro Anlage 1) |
KB2, EB |
2. Innovationsförderung
| Anlagenart |
Beträge |
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Errichtung und Nachrüstung von An- lagenteilen zur Effizienzsteigerung an automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse bis 100 kW 2) |
pauschal € 500,- pro Anlage |
Errichtung und Nachrüstung von An- lagen teilen zur Emissionsminderung an automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse bis 100 kW 3) |
pauschal € 500,- pro Anlage |
- nur Anlagen mit Pufferspeicher(n) mit einem Mindestvolumen von 30 Liter pro kW
- Brennwertnutzung durch im Kessel integrierte oder im Abgasweg nachgeschaltete
Abgaswärmetauscher oder -wäscher
- Sekundäre Abscheidung durch elektrostatische Abscheider, filternde Abscheider,
Abscheider als Abgas wäscher (ohne Brennwertnutzung)
- nur Anlagen mit einem Staubemissionsgrenzwert von max. 15 mg/m 3 (Typprüfung)
sowie mit Leistungs- und Feuerungsregelung, Pufferspeicher mit Mindestvolumen von 55 l/kW erforderlich
- Fördervoraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und
ab dem 1. September 2011 der Einsatz einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A
KB2: Kombinationsbonus in Verbindung mit Basisförderung von Solarkollektor- anlagen, € 600,- (ab 1. Januar 2012 € 500,-) je Anlage EB: Effizienzbonus bei Unterschreitung der Wärmeverluste des Gebäudes (H T ´-Wert) nach Anlage 1 Tabelle 2 der EnEV oder dem Referenzgebäude nach EnEV um mind. 30 %, 0,5-fache Basisförderung Angaben ohne Gewähr |