Übersicht



 Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten.

Bitte beachten Sie, dass einige der Konditionenverbesserungen nur bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen.

Nähere Informationen über die Staatliche Fördermaßnahmen 2011

finden Sie unter

www.bafa.de

 

Angaben ohne Gewähr

 

Solaranlagen


Förderung von Solarkollektoranlagen


1.Basisförderung
Anlagenart Beträge mögl. Bonus-
förderung
Errichtung von Anlagen bis 40 qm
Bruttokollektorfläche zur komb.
Warmwasserbereitung und Heizungs-
unterstützung
5)
€ 120,- je qm a) KB1, KB2, EB,
SPB
Errichtung von Anlagen bis 40 qm
Bruttokollektorfläche zur solaren
Kälteerzeugung
und Bereitstellung
von Prozesswärme
€ 90,- je qm KB1, KB2, SPB
Errichtung von Anlagen von mehr
als 40 qm
Bruttokollektorfläche zur
komb. Warmwasserbereitung und
Heizungsunterstützung
1) 5)
€ 120,- je qm
für die ersten
40 qm a) ,
€ 45,- je qm
für die weite-
ren qm
KB1, KB2, EB,
SPB
Erweiterung von bestehenden
Anlagen 4)
€ 45,- je qm
zusätzlicher
Fläche

2. Innovationsförderung

Anlagenart Beträge
Errichtung von großen Anlagen
von 20 qm bis 40 qm Brutto-
kollektorfläche 2)
€ 180,- je qm
Errichtung von Anlagen von 20 qm
bis 40 qm
Bruttokollektorfläche
zur solaren Kälteerzeugung und zur
Bereitstellung von Prozesswärme 3)
€ 180,- je qm



  1. ab 1. Januar 2012 € 90,- je qm

  1. nur in Ein- oder Zweifamilienhäusern, Pufferspeichervolumina von
    mind. 100 Liter je qm erforderlich

  2. kundenspezifisch gefertigte Anlagen mit besonderen Qualitäts-
    anforderungen
    zur Raumheizung oder Warmwasserbereitung in
    Wohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten oder in Nichtwohngebäuden
    mit mind. 500 qm Nutzfläche
  3. kundenspezifisch gefertigte Anlagen mit besonderen
    Qualitätsanforderungen
  4. gilt nicht für Anlagen, die nur der Warmwasserbereitung dienen
  5. Fördervoraussetzung ist ab dem 1. September 2011 ein hydraulischer
    Abgleich der Heizungsanlage und bei Neueinbau der Einsatz einer
    Umwälzpumpe der Effizienzklasse A



KB1a) (Kesseltauschbonus)
Kombination mit Austausch eines Heizkessels (Öl, Gas) ohne Brennwert-
nutzung durch Brennwerttechnik, € 600,- je Anlageb)
(nicht mit EB kumulierbar)

KB2a) (Kombinationsbonus erneuerbare Energien)
Kombination mit geförderten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse und
geförderten, effizienten Wärmepumpen, € 600,- je Anlageb)
(nicht mit EB kumulierbar)

EB (Effizienzbonus)
Effizienzbonus bei Unterschreitung der Wärmeverluste des Gebäudes
(H T ´-Wert) nach Anlage 1 Tabelle 2 der EnEV oder dem
Referenzgebäude nach EnEV um mind. 30 %, 0,5-fache Basisförderung

SPB (Solarpumpenbonus)
Einbau von besonders effizienten Solarkollektorpumpen (Pumpen mit
permanent erregter EC-Motorbauweise), € 50,- pro Pumpe


a) Fördervoraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich
der Heizungsanlage und ab dem 1. September 2011 der
Einsatz einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A
b) ab 1. Januar 2012 € 500,- je Anlage


Angaben ohne Gewähr

Wärmepumpen

 

 

Förderung von effizienten Wärmepumpen für die
Warmwasserbereitung und die Gebäudeheizung bis 100 kW

1.Basisförderunga)
Anlagenart Beträge mögl. Bonus-
förderung
Luft-/Wasser-Wärme-
pumpen
(JAZ > 3,5)
pauschal € 900,- pro Anlage
bis 20 kW
pauschal € 1.200,- pro Anlage
> 20 kW bis 100 kW
KB2
Gasmotorisch angetrie-
bene Wärmepumpen

(JAZ > 1,3)
siehe Tabelle unten KB2
Sole-/Wasser- und
Wasser-/Wasser-
Wärmepumpen

(JAZ > 3,8 bei
Wohngebäuden,
JAZ > 4,0 bei Nicht-
wohngebäuden)
JAZ = Jahresarbeitszahl
siehe Tabelle unten KB2


Förderbeiträge für Sole-/Wasser-, Wasser-/Wasser-
und gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen

Anlagenart Beträge
bis 10 kW pauschal € 2.400,- pro Anlage
von > 10 kW bis 20 kW pauschal € 2.400,- pro Anlage zzgl.
€ 120,- je kW Nennwärmeleistung
über 10 kW
von > 20 kW bis 100 kW pauschal € 2.400,- pro Anlage zzgl.
€ 100,- je kW Nennwärmeleistung
über 10 kW, mind. € 3.600,-



a)Fördervoraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
und ab dem 1. September 2011 der Einsatz einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A

KB2: Kombinationsbonus in Verbindung mit Basisförderung von Solarkollektoranlagen,
€ 600,- (ab 1. Januar 2012 € 500,-) je Anlage

Angaben ohne Gewähr


Biomasse

 

Förderung von Anlagen zur Verbrennung
fester Biomasse für die thermische Nutzung

1. Basisförderung a)

Anlagenart Beträge mögl. Bonus-
förderung
Errichtung von automatisch beschick-
ten Holzpelletanlagen
und Kombina-
tionskesseln
von 5 kW bis 100 kW
- bei Pelletöfen mit Wassertasche
- bei Pelletkesseln
- bei Pelletkesseln mit Pufferspeichern 1)
€ 36,- je kW
Nennwärme-
leistung
mind. € 1.000,-
mind. € 2.000,-
mind. € 2.500,-
KB2, EB
Errichtung von automatisch
beschickten Hackschnitzelanlagen

von 5 kW bis 100 kW
pauschal € 1.000,-
pro Anlage 1)
KB2, EB
Errichtung von emissionsarmen
Scheitholzvergaserkesseln

von 5 kW bis 100 kW
pauschal € 1.000,-
pro Anlage 1)
KB2, EB


2. Innovationsförderung

Anlagenart Beträge
Errichtung und Nachrüstung von An-
lagenteilen zur Effizienzsteigerung
an automatisch beschickten Anlagen
zur Verbrennung fester Biomasse bis
100 kW 2)
pauschal € 500,-
pro Anlage
Errichtung und Nachrüstung von An-
lagen teilen zur Emissionsminderung
an automatisch beschickten Anlagen
zur Verbrennung fester Biomasse bis
100 kW 3)
pauschal € 500,-
pro Anlage


  1. nur Anlagen mit Pufferspeicher(n) mit einem Mindestvolumen von 30 Liter pro kW
  2. Brennwertnutzung durch im Kessel integrierte oder im Abgasweg nachgeschaltete
    Abgaswärmetauscher oder -wäscher
  3. Sekundäre Abscheidung durch elektrostatische Abscheider, filternde Abscheider,
    Abscheider als Abgas wäscher (ohne Brennwertnutzung)
  4. nur Anlagen mit einem Staubemissionsgrenzwert von max. 15 mg/m 3 (Typprüfung)
    sowie mit Leistungs- und Feuerungsregelung, Pufferspeicher mit Mindestvolumen
    von 55 l/kW erforderlich

  1. Fördervoraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und
    ab dem 1. September 2011 der Einsatz einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A

KB2: Kombinationsbonus in Verbindung mit Basisförderung von Solarkollektor-
anlagen, € 600,- (ab 1. Januar 2012 € 500,-) je Anlage

EB: Effizienzbonus bei Unterschreitung der Wärmeverluste des Gebäudes
(HT ´-Wert) nach Anlage 1 Tabelle 2 der EnEV oder dem Referenzgebäude
nach EnEV um mind. 30 %, 0,5-fache Basisförderung

Angaben ohne Gewähr
 
 
 
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